Die Pfarrgemeinderatswahl wurde am 22. Mai 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Wir sagen „Herzlichen Glückwunsch“ und „Gottes reichen Segen“ allen neu gewählten Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäten. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft sich hier für Kirche vor Ort einzusetzen und sie mitzugestalten.
Pfarrgemeinderatswahl 2022 – Konstituierungen
Am Mittwoch, 29.06.22 haben sich die neuen Pfarrgemeinderatsgremien der Pfarreiengemeinschaft Memmingen konstituiert. Als Vorsitzende und damit Ansprechpartner für die jeweilige Pfarrei wurden gewählt:
St. Josef: 1. Vorsitzende: Angela Übelhör
Stellvertreterin: Karina Kremser
St. Ulrich: 1. Vorsitzende: Brigitte Auer-Marten
Stellvertreterin: Sabine Fehr
Mariä Himmelfahrt: 1. Vorsitzende: Gabriele Kiebler
Stellvertreterin: Ulrike Gischel
Christi Auferstehung: 1. Vorsitzende: Andrea Schnug
Stellvertreterin: Barbara Hübler
St. Johann Baptist: 1. Vorsitzende: Ulrike Dreher
Stellvertreterin: Roswitha Zellhuber
Der Pastoralrat als gemeinsames Gremium aller Pfarrgemeinderäte und hauptamtlichen Mitarbeitenden wird sich im Herbst konstituieren. Allen PGR-Mitgliedern wünschen wir Elan, Esprit und Gottes Segen und vor allem positive Erfahrungen in den neuen PGR-Gremien.
Die Wahlergebnisse der einzelnen Pfarrgemeinden können Sie hier einsehen:
PGR-Wahl-2022-Bekanntgabe-Ergebnis
Außerdem bedanken wir uns bei allen ganz herzlich, die in der Vorbereitung der Wahl mitgearbeitet und tatkräftig unterstützt haben, und bei allen Wählerinnen und Wählern, die durch ihre Stimmabgabe unseren Kandidierenden den Rücken gestärkt und ihr Interesse gezeigt haben. Ein herzliches „Vergelts Gott“ Ihnen allen.
Die Übersicht über die prozentuale Wahlbeteiligung können Sie hier einsehen:
PGR Wahl 2022 – Wahlbeteiligung
Aus den fünf neu gewählten Pfarrgemeinderäten werden je 2 Personen (1 Vorsitzende/n und 1 weiteres gewähltes Mitglied) in den sogenannten gemeinsamen Pastoralrat entsendet. Der Pastoralrat trägt die Interessen der einzelnen Pfarrgemeinderäte zusammen und berät über Themen und Aufgaben, die über die Mitgliedspfarreien hinausgehen oder für alle von Belang sind. Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind unter dem Schaubild erläutert.
Was ist und was macht der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium von demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern einer Pfarrei. Er dient dem Aufbau einer lebendigen christlichen Gemeinde.
In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Seine wichtigste Aufgabe dabei ist es, die Grunddienste der Kirche mitzutragen und zu verwirklichen in Gottesdienst und geistlichem Leben, in der Verkündigung eines christlichen Lebens in Tat und Wort und in der Diakonie in Form gelebter Nächstenliebe und sozialem Engagement.
Der Pfarrgemeinderat ist kirchlich wie gesellschaftspolitisch engagiert. Er interessiert sich für die unterschiedlichen Belange und Bedürfnisse aller Menschen im Umfeld des Lebensraums, in dem die Kirche verortet ist, und setzt sich für ein gutes und sozial-gerechtes Zusammenleben und eine Verständigung unterschiedlicher Lebensentwürfe und Meinungen ein.
Pfarrgemeinderäte sind wie alle Getauften „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Eine lebendige Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Pfarrgemeinderäte tragen Mitverantwortung, dass verschiedene Gruppierungen und Menschen zur Beteiligung motiviert werden, ihre Begabungen und Geistesgaben für sich und andere entfalten können und so ein breites Spektrum an Ideen und Anregungen in die Gemeindearbeit und die Gestaltung des gemeinsamen Lebensraumes vor Ort einfließen kann.