Kirche ganz demokratisch: Kirchenverwaltungswahlen im Bistum Augsburg
Am 24. November sind hunderttausende Katholikinnen und Katholiken im Bistum Augsburg dazu aufgerufen, ihre Kirchenverwaltungen neu zu wählen. In diesem wichtigen, aber oft zu wenig beachteten Entscheidungsgremium werden die Weichenstellungen für das kirchliche Wirken vor Ort gesetzt. Der Generalvikar des Bischofs von Augsburg, Msgr. Dr. Wolfgang Hacker, erklärt, warum Kirchenmitglieder aktiv an der Wahl teilnehmen sollten.
„Die Arbeit einer Kirchengemeinde kann nur funktionieren, wenn sie personell und finanziell gut aufgestellt ist“, unterstreicht der Generalvikar. Die Kirchenverwaltungen seien dabei fast wie der „Maschinenraum“ einer Kirchengemeinde, da die hier getroffenen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die weitere pastorale Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort seien.
In den Pfarreien treten in erster Linie die jeweiligen Kirchenstiftungen in Erscheinung, die mit ihrem Vermögen der Erfüllung der pfarrlichen Bedürfnisse dienen. Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium dieser Stiftungen und hat gemeinsam mit dem Pfarrer die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, wie dieses Vermögen einzusetzen ist. Dazu gehören neben kleineren Fragen zur Durchführung von Pfarrfesten oder der Anschaffung von neuen Ministrantengewändern auch die ganz großen etwa im Zusammenhang mit Kirchensanierungen oder auch Personalentscheidungen.
Gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat, der den Pfarrer in seiner seelsorgerlichen Arbeit berät und unterstützt, werden damit auch die großen Zukunftsentscheidungen einer Pfarrei gefällt. „Die Bedeutung einer durch die Kirchenverwaltung sauber und gewissenhaft geführten Stiftungsarbeit ist insofern gar nicht zu unterschätzen“, so Msgr. Walter Merkt, Bischofsvikar für wirtschaftliche Angelegenheiten.
„Es ist wichtig, dass diese wichtigen Entscheidungsgremien auch demokratisch legitimiert werden“, so Generalvikar Msgr. Dr. Hacker. In den Kirchenverwaltungen würden Entscheidungen gefällt, die die Arbeit einer Kirchengemeinde vor Ort für Jahrzehnte hin prägen und verändern könnten. „Ich kann daher alle volljährigen Katholiken im Bistum nur dazu ermuntern, am 24. November von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Lassen Sie die Haupt- und Ehrenamtlichen in Ihrer Gemeinde nicht allein! Mit Ihrer Stimme zeigen Sie, dass es Ihnen Ernst ist mit dem kirchlichen Wirken vor Ort – eine Arbeit, die nicht vom Pfarrer alleine bestimmt werden darf oder soll, sondern die in Bayern durch demokratisch gewählte Gremien ermöglicht wird!“
Zur Kirchenverwaltungswahl am 24. November sind alle im Bistum Augsburg lebenden Katholiken aufgerufen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Die Wahlberechtigung erstreckt sich auf das Gebiet der Kirchengemeinde des Hauptwohnsitzes. Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre gewählt.