Das Traugespräch dient zunächst dazu, dass Brautpaar und Seelsorger sich kennenlernen. Persönliche Fragen können angesprochen werden, z. B. Glaubensfragen, Probleme mit der Kirche usw. Möglicherweise werden auch der Traugottesdienst, sein Aufbau und die Möglichkeiten seiner Gestaltung besprochen.
Rechtliches
Da die kirchliche Heirat auch ein Rechtsakt ist, werden vom Seelsorger bestimmte Inhalte, z. B. das Eheverständnis der katholischen und gegebenenfalls der evangelischen Kirche, angesprochen. Ebenso wird das Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt.
Anhand dieses Formulars wird geprüft, ob sogenannte „Hindernisse“ vorliegen, die nach katholischem Kirchenrecht eine gültige Ehe nicht zustande kommen lassen.
Zu diesem Protokoll gehört die Aufnahme der Personalien, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung und, im Anschluss an die Erläuterung des kirchlichen Eheverständnisses und die Erfordernisse eines gültigen Ehewillens, die Frage nach dem beiderseitigen Einverständnis.
Glaubensweitergabe an die Kinder
Die Kirchen erwarten, dass Sie ihre Kinder taufen lassen und religiös erziehen. In konfessionsverschiedenen Ehen soll dies im Respekt vor dem jeweils anderen Glauben der Eltern geschehen. Die Frage der Taufe eventueller Kinder ist deshalb ebenfalls ein Thema des Traugesprächs.
Zuständigkeiten
Das Traugespräch ist eine Voraussetzung, um kirchlich heiraten zu können. Für das Traugespräch ist jeweils die Pfarrei zuständig, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie also in Memmingen wohnen, dann sind wir für Ihr Traugespräch zuständig, auch wenn Sie vielleicht außerhalb Memmingens heiraten möchten.
Wir freuen uns sehr auf dieses Gespräch, weil es immer eine schöne Möglichkeit ist, über unseren gemeinsamen Glauben und viele andere Themen miteinander zu sprechen.